Die Regierung will obligatorische Ortungsgeräte in Fahrzeugen, die u.a. Tabak, Alkohol oder Kraftstoffe transportieren. Gegenwärtig wird an einem System zur Überwachung des Transports sogenannter sensibler Güter gearbeitet. Das Projekt geht davon aus, dass autorisierte Dienststellen in der Lage sein werden, jederzeit zu überprüfen, wo sich das Fahrzeug befindet. Die Änderungen sollen zur Bekämpfung des Schmuggels beitragen.

Ende Juli nahm der Ministerrat einen vom Minister für Entwicklung und Finanzen ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das System zur Überwachung des Straßengüterverkehrs an. Nach der Ankündigung wird der Gesetzesentwurf demnächst der parlamentarischen Arbeit vorgelegt und gleichzeitig der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt. Nach Ansicht des Gesetzgebers sollten die Daten aus dem Register durch Geolokalisierungsangaben ergänzt werden, damit die Transportkontrolle wirksam ist.

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes sieht die Einführung der folgenden technischen Maßnahmen zur Überwachung des Warentransports vor:

  • Das Projekt umfasst auch ein Ortungsgerät (ein Telekommunikationsterminal mit Satellitenortungs- und Datenübertragungstechnologien zusammen mit der Anwendung),
  • externe Ortungssysteme (Sammlung von Geolokalisierungsdaten des Transportmittels, die von dem darin installierten Gerät übertragen werden, unter Verwendung von Satellitenortung und Datenübertragung).

- Die Änderungsentwürfe gehen u.a. davon aus, dass die nationale Finanzverwaltung kostenlos eine Ortungssoftware zur Verfügung stellt, mit deren Hilfe die Dienststellen Zugang zum Standort der im Gesetz aufgeführten Fahrzeuge haben, die Güter transportieren. Die Umsetzung der Änderungen wird es ermöglichen, Situationen, in denen illegaler Handel mit Treibstoffen stattfindet oder Waren transportiert werden, die z.B. aus Schmuggel stammen, wirksam zu kontrollieren und einzufangen. Der Vergleich der im Register enthaltenen Daten mit den Daten aus dem Ortungssystem oder dem externen Ortungssystem wird den tatsächlichen Transportweg sensibler Güter aufzeigen, was eine umfassende Überwachung ermöglicht. Die Aufnahme von externen Standortsystemen in den Gesetzesentwurf wird es Unternehmern ermöglichen, sich schneller an die vorgeschlagenen Änderungen anzupassen - sagt Kamil Korbuszewski, GBOX-Experte.

Straßentransportgesetz

Neue Verantwortlichkeiten

Der angenommene Entwurf sieht auch Strafen für die Nichtbereitstellung aktueller Geolokalisierungsdaten und die fehlende Ausrüstung des Fahrzeugs mit einem Ortungsgerät vor. Spediteuren, die gegen das Gesetz verstoßen, soll mit einer Geldstrafe von 10.000 PLN gedroht werden. Wird dagegen bei der Kontrolle des Warentransports eine unsachgemäße Verwendung des Ortungsgeräts festgestellt (z.B. Ausschalten des Geräts), wird dem Fahrer des Fahrzeugs eine Geldstrafe bis zu 7500 PLN auferlegt. Nach dem Änderungsentwurf wird der Fahrer auch verpflichtet sein, den Locator vor dem Transport vom ersten Ladeort zu starten.

- Die Fahrer und Transportunternehmen werden für das ordnungsgemäße Funktionieren der Überwachungsgeräte verantwortlich sein. Daraus ergeben sich zusätzliche Verpflichtungen beim Transport sensibler Güter. Viele Unternehmen nutzen bereits fortschrittliche Telematik- und GPS-Überwachungssysteme für ihren eigenen Bedarf. Sehr oft sind solche Instrumente auch ein Element eines größeren Prozesses, der zur Verwaltung und Optimierung des Betriebs der gesamten Fahrzeugflotte eingesetzt wird - fügt Korbuszewski hinzu.